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Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur
Erreichung eines gemeinsamen Zwecks durch ein (oder mehrere) Rechtsgeschäfte begründet
werden. Es dient unter anderem der Regelung des Außen - und Innenbeziehungen privater
Personenzusammenschlüsse. Zudem werden im Gesellschaftsrecht die Rechtsstellung der
Gesellschafter und auch die Beendigung der Gesellschaft geregelt.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts berät und vertritt die Kanzlei Unternehmen umfassend bei
Vertragsgestaltungen, Vertragsverhandlungen sowie bei Projektplanungen. Sie übernimmt dabei
regelmäßig die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:
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Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerrechtlichen
Gesichtspunkten
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Individuelle Gestaltung von Gesellschaft - und Geschäftsführervertrag
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Begleitung von Unternehmenskauf, - Verkauf, - Umwandlung und
Generationswechsel
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Umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts
(AG - Recht, GmbH - Recht, das Recht der oHG/KG, BGB - Gesellschaftsrecht
Stiftungsrecht)
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Treuhandverträge und die Übernahme der Treuhänderstellung
Die richtige Wahl der Rechtsform
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Vertragsgestaltung und Gründung
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Unternehmensplanung und Organisation
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Vertragsgestaltung
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Haftungsfragen während der Gründungsphase
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steuerrechtliche Fragestellungen
Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag
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Entwurf von Gesellschaftsverträgen
(GmbH, oHG, KG, GmbH & Co. KG, KGaA, GbR)
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Anstellungsverträge für GmbH - Geschäftsführer
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Überprüfung von Verträgen unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten
Unternehmenskauf
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Beratung bei Gesellschafterwechsel
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Anteilskäufe und Anteilsverkäufe
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Gesellschaftsumwandlungen
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Verhaltensweisen in der Krise
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